BILD hat am 18.08.2004 über eine EU-Verordnung berichtet, nach der Fischhändler ihre Ware nur noch mit lateinischen Namen kennzeichnen dürften. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen: Es gibt zwar eine Etikettierungsvorschrift für Fisch, aber keine EU-Verordnung, die Händler verpflichtet, Fische mit ihrem lateinischen Namen auszuzeichnen.
Bei der Etikettierungsvorschrift handelt es sich um eine EU-Initiative im Interesse der europäischen Verbraucher. Die Konsumenten sollen erfahren, welchen Fisch sie im Supermarkt kaufen, wo dieser herkommt und wie dieser gefangen wurde. Die Bezeichnung für den Fisch wird in Deutschland auf Deutsch ausgewiesen und nicht in lateinischer Sprache, wie es bei BILD heißt.
Laut EU-Verordnung müssen die Etiketten aller im Einzelhandel angebotenen Fischereierzeugnisse folgende Angaben enthalten:
– Handelsnamen in der jeweiligen Landessprache (Ob der Händler den wissenschaftlichen Namen hinzufügen will oder nicht, ist diesem freigestellt)
– Art der Erzeugung, d.h. Angabe, ob es sich um in der freien Natur gefangene Tiere oder um Erzeugnisse der Fischzucht handelt
– Gebiet, wo der Fisch gefangen wurde
Erstaunlich ist, dass die BILD-Zeitung eine „Geschichte“ aufwärmt, die bereits vor zwei Jahren das britische Boulevardblatt Sun verbreitete.
Quelle: Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 18.08.2004
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