Landgerichts München I: Presseartikel über Zahnarzt kann verbotene Eigenwerbung sein
Wer es als Zahnarzt zulässt, dass Artikel mit werbenden Charakter über ihn erscheinen, handelt wettbewerbswidrig und muss damit rechnen, von der zuständigen Berufsvertretung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
