Bundesgerichtshof: Oddset – Sportwetten-Werbung unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat die Werbung:
„Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto“
Der Bundesgerichtshof hat die Werbung:
„Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto“
Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in der Reihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ am 2. November 2004 ein Symposion zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller als Klägerin und der beklagten Umweltschutzorganisation Greenpeace e. V., bei dem es im Kern um die Verwendung des Begriffs „Gen-Milch“ in unterschiedlichen Kundgabeformen ging, hatte die Berufung von Greenpeace gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Köln vom 23.06.2004 (28 O 289/04) vor dem OLG Köln teilweise Erfolg.
Die Versendung einer einzigen unerwünschten Werbe-E-Mail löst bereits einen Unterlassungsanspruch des Empfängers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG aus.
Die Anpreisung eines Schmuckstücks als „Cartier-Stil“ stellt eine vergleichende Werbung im Sinne des § 6 Abs. 1 UWG dar.
Die Wettbewerbszentrale musste ein unzulässiges Werbegewinnspiel von Ryanair per einstweiliger Verfügung stoppen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2004 der Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugeleitet.
Der Ministerrat hat die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz am 07.10.04 verabschiedet. Sie regelt die EU-weite Vernetzung einzelstaatlicher Durchsetzungsbehörden.
Die Beschriftung eines Weinetiketts mit dem als Werbeträger gedachten Wort „Pinot“ für Burgunder-Weine ist nicht zulässig.
Die Werbung eines Fahrschulunternehmens, jeder Fahrschüler erhalte zur bestandenen Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für einen Fahrzeugkauf bei einem bestimmten Autohaus, ist kein unlauteres Wettbewerbsverhalten.
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