Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2004 der Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugeleitet.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass grundsätzlich auf alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden soll. Die Pfandhöhe soll einheitlich für alle Verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter 0,25 Euro betragen. Die Pfandpflicht soll auf die Massengetränke Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure beschränkt werden. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind daher Fruchtsäfte, Wein, Spirituosen, Spirituosenmischgetränke mit mindestens 15 Prozent Alkoholgehalt, Milch und diätische Getränke. Nicht mit einem Pfand belegt werden zudem Einweggetränkeverpackungen, die als ökologisch vorteilhaft eingestuft worden sind. Dies gilt auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen für PE-Schlauchbeutel, Getränkekartons und Standbodenbeutel.
Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die erwarteten Urteile des EuGH zu den Pflichtpfandregelungen der Verpackungsverordnung auszuwerten und notwendige Schlussfolgerungen hinsichtlich der EU-konformen Ausgestaltung der Verordnung zu ziehen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 15.10.2004
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