Oberlandesgericht Celle: Bei Werbung mit Testergebnissen dürfen Einzelaussagen isoliert angegeben werden – 22.06.2005
Wird bei einer Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest nicht das Gesamturteil, sondern lediglich das Testergebnis eines Einzelmerkmals angegeben, so ist dies für sich genommen noch nicht unlauter.
