Landgericht München I: Das Angebot einer Discount-Bestattung kann irreführend sein – 05.09.2005
Das Landgericht München I hat einem Unternehmen verboten, für als „Volksbestattung“ angebotene, besonders günstige Bestattungsdienstleistungen mit den folgenden Worten zu werben:
„Wir arbeiten bundesweit mit rund 230 Partnern zusammen
