Bundesgerichtshof: Wettbewerbsrechtlicher Schutz bei einer Herkunftstäuschung ist nur möglich, wenn den Verbrauchern bekannt ist, dass es ein Original gibt
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob in einer bestimmten Form von Handtuchhaltern eine Herkunftstäuschung zu sehen ist. Um die Handtücher aufhängen zu können, werden
