AG Hamburg: Telefonanruf zu Marktforschungszwecken zulässig – 24.11.2005
Wer zu Zwecken der Marktforschung ungebeten bei Privathaushalten anruft, braucht hierfür keine Einwilligung des Angerufenen.
Wer zu Zwecken der Marktforschung ungebeten bei Privathaushalten anruft, braucht hierfür keine Einwilligung des Angerufenen.
Der Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) hat mit seiner Werbekampagne der Marke Lucky Strike anlässlich der Olympischen Spielen 2004 nicht die Markenrechte des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) verletzt. In einer Plakatserie hatte BAT Lucky Strike-Zigarettenschachteln in einer Anordnung präsentiert, die an die Olympischen Ringe erinnerte.
Ein Kräuterlikörhersteller, der einen Luxussportwagen kauft, um ihn in einem Preisrätsel auszuloben, verstößt weder gegen das Markenrecht des Luxussportwagenhersteller noch gegen das Wettbewerbsrecht unter dem Gesichtspunkt der Ausbeutung des guten Rufs der Marke des Sportwagenherstellers.
Ab dem 24.11.2005 sind alle Hersteller für Elektrogeräte verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren zu lassen und eine entsprechende Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren zu führen.
Der Bundesgerichtshof hatte auf Klage der Wettbewerbszentrale darüber zu entscheiden, ob eine gewerbliche Fotografin wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Schulen kostenlos einen PC überlässt, falls die Schule im Gegenzug eine Schulfotoaktion organisiert.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet einen neuen Schutzrechtsinformationsdienst an. Er trägt den Namen DPMAkurier und übermittelt per E-Mail die neuen Ausgaben des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattes in einer recherchierbaren PDF-Datei.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Gebühren des in Alicante, Spanien, angesiedelten EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM) zu senken.
Ja, wenn die Angerufenen ihrerseits um die telefonische Kontaktaufnahme gebeten haben oder deren Einverständnis vermutet werden kann.
Eine Werbung mit der eine Autoglas Reparaturwerkstatt jedem einen Bonus bis zu 150 EUR verspricht, der seine Windschutzscheibe in der Werkstatt erneuern lässt und dann ein Jahr lang einen kleinen Werbeaufkleber (4cm) auf seinem Auto belässt ist wettbewerbswidrig, weil
Mit einer vom Linux-Verband erwirkten einstweiligen Verfügung sollte eine Veröffentlichung der Wahl-Umfrageergebnisse von Infratest dimap mit dem Logo von Microsoft verhindert werden.
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