Auf eine Verkaufsveranstaltung im Rahmen einer Pauschalreise muss vor Buchung hingewiesen werden – 08.09.2005
Wirbt ein Reiseveranstalter für eine Pauschalreise mit dem Besuch eines Teppichknüpfzentrums, so ist das wettbewerbswidrig, wenn ein Hinweis darauf fehlt, dass in dem Teppichknüpfzentrum eine Verkaufsveranstaltung durchgeführt werden soll.
