Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch herausgegeben, das Schadenersatzklagen bei kartellrechtsswidrigen Verhaltensweisen erleichtern soll. Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, insbesondere durch Preiskartelle, können Unternehmen und Verbrauchern beträchtlichen Schaden zufügen. Dennoch stoßen Schadenersatzklagen der Geschädigten bei den Gerichten der Mitgliedstaaten auf zahlreiche Hindernisse. Das Grünbuch ermittelt einige dieser Hindernisse – wie etwa den Zugang zu Beweismitteln und die Quantifizierung des Schadens – und diskutiert verschiedene Mittel zu deren Überwindung. Stellungnahmen zu dem Grünbuch können bis zum 21. April 2006 eingereicht werden.
Derzeit besteht dieses Recht auf Schadensersatz zu häufig nur in der Theorie. Das Grünbuch zeigt Optionen auf, um dieses Recht zu einer Realität werden und so die Unternehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, für den von ihnen angerichteten Schaden zahlen zu lassen.”
In seinem Urteil von 2001 in der Rechtssache Courage gegen Crehan (Rs. C-453/99) erkannte der Gerichtshof ausdrücklich an, dass eine Verletzung des Kartellrechts der EU ein Recht auf Schadenersatz begründet. Bisher sind jedoch vor den Gerichten der Mitgliedstaaten nur wenige Schadenersatzklagen wegen Verletzung des Kartellsrechts erhoben worden. Eine von der Kommission im Jahr 2004 durchgeführte Untersuchung legte die Gründe dafür dar. Mit ihnen befasst sich das Grünbuch nun.
Die Kommission fordert alle interessierten Parteien auf, sich zum Grünbuch zu äußern. Die Stellungnahmen können bis zum 21. April 2006 an folgende Anschrift gerichtet werden:
comp-damages-actions@cec.eu.int
Auf Basis der eingehenden Kommentare will die Kommission entscheiden, ob Initiativen auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind, um die Bedingungen für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung der EU vom 20.12.2005
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung einer Teichfolie als „UV-beständig“