Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein. Fehlt es hieran, so liegt ein Verstoß gegen das so genannte redaktionelle Trennungsgebot und damit gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG vor.
LG Berlin, Urteil v. 26.7.2005, Az: 16 O 132/05
Quelle: Wettbewerbsrecht Aktuell: Urteils- und Literaturauswertung 12/2005
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung