Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein. Fehlt es hieran, so liegt ein Verstoß gegen das so genannte redaktionelle Trennungsgebot und damit gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG vor.
LG Berlin, Urteil v. 26.7.2005, Az: 16 O 132/05
Quelle: Wettbewerbsrecht Aktuell: Urteils- und Literaturauswertung 12/2005
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Frankfurt: Unklarer Hinweis auf Echtheit von Bewertungen
-
OLG München: Teaser müssen als Werbung erkennbar oder gekennzeichnet sein
-
BGH: Mindestlaufzeit bei Glasfaserverträgen beginnt mit Vertragsschluss
-
Google, Apple & Co: Die kartellrechtliche Bedeutung der digitalen Big Player
-
OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit Rabatt auf UVP
