Bundesgerichtshof: Kein Schutz für Barbie-Puppen
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Ryanair darf den Flughafen Weeze in der Werbung nicht als „Flughafen Düsseldorf (Weeze)“ oder “ Düsseldorf-Weeze“ bezeichnen.
Im Rahmen einer Internet-Auktion, zum Beispiel bei eBAy, sind Gewerbetreibende dazu verpflichtet, Kaufinteressenten über das ihnen nach § 312d Abs. 1 BGB zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht zu informieren.
Die an einen Endverbraucher gerichtete Werbung für die Bestellung von Kraftfahrzeugen, die neben der Angabe des Preises den Zusatz „zuzügl. Überführung“ enthält, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht,
Der Bundesrat hat am 17.12.2004 der Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt.
Ein Zeitschriftenverlag wandte sich mit einem Schreiben an Schulen. In diesem Schreiben bot der Verlag den Lehrern den Bezug eines Wochenmagazins für 0,25 Euro pro Ausgabe bei der Abnahme von 13 Ausgaben an.
Ein Gutschein in Höhe von 75 Euro für den Austausch einer Windschutzscheibe ist nicht gemäß § 4 Nr. 1 UWG UWG wegen übertriebenen Anlockens unzulässig.
Unverlangte Telefax-Werbung ist auch nach neuem UWG unzulässig. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung reicht nicht immer zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr aus.
Bei Internet-Auktionen sind eine ganze Reihe rechtlicher Bestimmungen zu beachten. Über die Informationspflichten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zum 9.12.2004 informieren wir ausführlich.
Im Bundesgesetzblatt ist gestern das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen erschienen.