Oberlandesgericht Hamm: Werbung für „therapeutischen“ Magnetschmuck ist unzulässig – 15.06.2005
Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Anbieter von mit Magneten ausgestatteten Schmuckstücken endgültig untersagt, unter Hinweis auf eine therapeutische Wirkung des Magnetschmucks Reklame zu machen.
