LG München I: Bayrische Lotterieverwaltung darf nicht mit Verlosung von FIFA WM-Tickets werben – 04.04.2006
Das Landgericht München I hat dem Freistaat Bayern per einstweiliger Verfügung vom 29.03.2006 verboten für die Verlosung von WM-Tickets zu werben, wenn die Teilnahme an dieser Verlosung vom Abschluss von Verträgen über Lotterien/Wetten, wie Lotto, Ergebniswette, Auswahlwette und GlücksSpirale, sowie der ODDSET-Kombi-Wette abhängig ist.
