Oberlandesgericht Frankfurt: Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar – 22.08.2005
Versicherungsunternehmen dürfen ihre Privatkunden nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn die Versicherungsnehmer dem Werbeanruf zuvor zugestimmt haben.
Versicherungsunternehmen dürfen ihre Privatkunden nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn die Versicherungsnehmer dem Werbeanruf zuvor zugestimmt haben.
Die zu kurze Angabe der Download-Zeit für einen Klingelton und ein sehr klein gedruckter Preis führen zur Unzulässigkeit einer Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift.
Die Anzeigenwerbung eines Zahnarztes, die einen lachenden Mund mit wohlgeformten, leicht geöffneten Lippen, mit strahlend weißen, makellosen Zähnen zeigt, ist zulässig.
Fachanwälte dürfen in Werbeschreiben an potenzielle Mandanten nicht behaupten, dass Allgemeinanwälte mangels Spezialkenntnissen eine schlechtere Beratung bieten würden.
Wird Kindern ohne Mitwirkung der Eltern die Mitgliedschaft in einem „Autokids – Club“ angeboten, wenn sie zuvor einen im Internet eingestellten Fragebogen ausfüllen, so liegt darin eine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder (§ 4 Nr. 2 UWG).
Der Otto-Versand muss die Make Otto für diverse Warenklassen löschen, weil er die Marke nicht für die eingetragenen Waren benutzt hat.
Bahlsen darf die im Internet und auf Produktverpackungen laufende Werbeaktion „Sammeln für die Klassenfahrt“ nicht fortführen; anderenfalls droht dem Unternehmen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.
Das unverlangte Zusenden einer SMS stellt eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig. Bei der kostenpflichtigen Vermittlung von Premium-SMS-Diensten ist der Anbieter verpflichtet, die Preise für den jeweiligen Dienst in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Angebot anzugeben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Einschreiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen die Versendung unerwünschter Werbefaxe für rechtmäßig erklärt.
Die Wettbewerbszentrale hat gegen die Supermarktkette Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Unterlassungstitel wegen zweier Lockvogelangebote erwirkt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen