Ist ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Elektrogeräte eine unlautere Wettbewerbshandlung? – 28.10.2005
Ab dem 24.11.2005 sind alle Hersteller für Elektrogeräte verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren zu lassen und eine entsprechende Registrierungsnummer in den Geschäftspapieren zu führen.
