Landgericht Düsseldorf: Werbung mit unverständlichen medizinischen Fachbegriffen wettbewerbswidirg – 16.08.2006
Das Landgericht Düsseldorf hatte auf eine nicht von der Wettbewerbszentrale eingereichte Klage die Frage zu klären, ob ein Heilpraktiker fachsprachliche Bezeichnungen wie u. a. „bioelektrische Funktionsanalyse” oder auch „Dunkelfeld-Mikroskopie”, zur Bewerbung seiner Tätigkeit verwenden darf.
