OLG Hamburg: Werbung für DSL-Internetzugang ohne nähere Hinweise wettbewerbswidrig – 19.07.2006
In einer Werbung für DSL-Internetzugangsdienstleistungen muss der Anbieter darauf hinweisen, wenn diese Dienstleistung nur mit Hilfe eines Telefonanschlusses der Deutschen Telekom AG erbracht werden kann.
