Die Regeln für Klingelton-Abos und andere Handy-Downloads sollen transparenter und einfacher gestaltet werden. Die Anbieter von Klingeltönen, Chat-Diensten, Handy-Spielen und Börsen-News haben ab dem 1. Oktober eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung in Kraft gesetzt. Es wird darin festgelegt, wie solche Dienste bestellt und wieder gekündigt werden können. Auf die neuen Regeln haben sich neben T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 auch 24 Service-Anbieter wie Jamba und Convisual verständigt. Ein unabhängiger Treuhänder ist damit beauftragt auf die konsequente Einhaltung zu achten.
Mit der Initiative reagiert die Branche auf den Wunsch nach einheitlichen Geschäftsbedingungen auf dem Klingelton-Markt. So sollen die Kunden künftig vor dem Abschluss eines Abo-Vertrages eine SMS erhalten, die nochmals Anbieter und Preis nennt. Erst nach einer Antwort auf diese Nachricht kommt das Abonnement zustande. Die Anbieter wollen damit sicher stellen, dass sich insbesondere Jugendliche über die anfallenden Kosten im Klaren sind. Des Weiteren werden Klingelton-Abos künftig einfach per SMS kündbar sein. Im vergangenen Jahr haben sich die Deutschen Klingeltöne und Lieder im Wert von 103 Millionen Euro auf ihre Handys geladen. Das ergab eine Studie des Marktforschungs-Instituts GfK.
Quelle: Pressemittelung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) vom 29.09.2006
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung