Kammergericht Berlin: Schleichwerbung im Radio – 30.08.2005
Interviews im Radio in denen die Inhaber oder Mitarbeiter eines Unternehmens die Vorzüge ihres Betriebes übertrieben herausstellen, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gibt, stellen eine unzulässige redaktionelle Werbung dar.