LG München I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Handys auf dem Prüfstand – Guthaben dürfen auf den Konten nicht ohne weiteres verfallen – 07.02.2006
Das Landgericht München I beurteilte drei Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunknetzbetreibers im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen für unwirksam. Dabei ging es bei zwei Klauseln um den Verfall eines Guthaben auf dem Kundenkonto und bei einer Klausel um die Zahlung eines Entgelts für eine Sperrung.
