Am 1. Januar 2006 sind eine Reihe aktualisierter Lebens- und Futtermittelvorschriften in Kraft getreten. Es handelt sich um das „Lebensmittelhygienepaket“, die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, die Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen und die Verordnung über Futtermittelhygiene. Mit diesen sich gegenseitig ergänzenden Vorschriften sollen die EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit gestrafft und harmonisiert werden. Ein zentraler Aspekt der neuen Rechtsvorschriften besteht darin, dass sämtliche Lebens- und Futtermittelunternehmer in erster Linie selbst dafür verantwortlich sind, dass die auf dem EU-Markt angebotenen Produkte den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen.
Das im Jahr 2004 angenommene „Hygienepaket“ verbindet striktere und klarere harmonisierte Bestimmungen über die Lebensmittelhygiene mit speziellen Regeln für die Kontrolle von tierischen Produkten, die für den menschlichen Verzehr gedacht sind. Auch für eingeführte Produkte werden von nun an dieselben Standards wie für EU-Waren gelten. Zur Überwachung der Standards sind Eigenkontrollprogramme der entsprechenden Unternehmen vorgesehen. Auch sollen auf EU- oder nationaler Ebene Leitfäden der guten Praxis erstellt werden, um die Lebensmittelunternehmer bei der praktischen Durchführung solcher Kontrollen zu unterstützen.
Das Hygienepaket und die Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen werden durch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen ergänzt. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass die neuen Lebensmittelhygienevorschriften ohne übermäßigen Aufwand für die betroffenen Unternehmen umgesetzt werden können.
Quelle: Pressemitteilung der EU vom 22.12.2005
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