Landgericht Frankfurt am Main: Irreführende Werbung mit günstigem Buchpreis
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt am Main einer Buchhandelskette untersagt, für preisgebundene Bücher blickfangmäßig mit dem Hinweis „ThaliaPreis“ zu werben (Urteil vom 21.12.2007, Az. 3 – 10 O 132/07 – nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hat in jüngster Zeit einige Anfragen zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Reduzierungshinweisen bei der Buchpreiswerbung erhalten und macht darauf aufmerksam, dass