Die Bundesregierung hat am 21. Mai 2008 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Dieser Entwurf setzt die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) um. Die Richtlinie, die im Zuge einer Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes geschaffen wurde, betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbemaßen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern.
Zu den zentralen Neuerungen, die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehen, gehören neben der Aufnahme einer sogenannten Schwarzen Liste, die 30 irreführende und aggressive Handlungen enthält, die unter allen Umständen als unlauter anzusehen sind, auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des UWG auf nachvertragliches Verhalten der Unternehmen. Zudem wird in das UWG ein nicht abschließender Katalog an Informationen eingefügt, die der Unternehmer dem Verbraucher nicht vorenthalten darf.
Die Richtlinie selber wie auch ihr Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht werfen zahlreiche Fragen auf. Zu einer Rechtsklärung wird hier der EuGH betragen müssen, der in Fragen der Richtlinienauslegung das letzte Wort hat.
Mit einem Inkrafttreten der Novelle ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Quellen und weiterführende Informationen:
Gesetzentwurf der Bundesregierung >>
News der Wettbewerbszentrale vom 13.12.2007 zum Ablauf der Umsetzungsfrist >>
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