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Neue HOAI seit 18.8.2009 in Kraft

Die Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.08.2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl.I.Nr. 53 S.2732) verkündet und ist am Tag nach der Verkündung, also am 18.08.2009, in Kraft getreten (BGBl.I 2009, S.2992).

Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater – irreführende Bezeichnungen für Matratzenverkäufer

Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen stellt unter anderem Matratzen her. Es erlaubt Bettwarenverkäufern die Verwendung eines „Siegels“, das wie folgt aussieht: In der Mitte eines Kreises befindet sich neben dem Namen des Unternehmens der Hinweis „Ergopraktiker“. Diesen Begriff hat sich die Beklagte als Wortmarke eintragen lassen.

Keine behördliche Kontrolle der Krankenversicherungspflicht – Versicherungsmakler gibt Unterlassungserklärung ab

Sowohl eine Finanzmanagement AG als auch ein Versicherungsmakler verpflichteten sich gegenüber der Wettbewerbszentrale, es bei Meidung einer entsprechenden Vertragsstrafe zu unterlassen, unter dem Logo des Bundesgesundheitsministeriums Überprüfungen der Erfüllung der Krankenversicherungspflicht von Betrieben anzukündigen oder gar durchzuführen. In seinen Schreiben an Bordellbesitzer kündigte der Versicherungsmakler Überprüfungen der Mitarbeiter hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht an.

Zahlungserinnerung – Kreditbank gibt Unterlassungserklärung ab

Eine deutsche Kreditbank, Tochter einer französischen Großbank, verschickte an Haushalte Briefe, die auf dem Umschlag als „Zahlungserinnerung“ gekennzeichnet waren. Im Fenster des Briefes deutlich erkennbar war, dass es sich um den Brief einer Kreditbank handelt, so dass durch die Aufschrift für Dritte der Eindruck entstehen konnte, der Empfänger unterhalte bei der Bank einen Kredit, für den er mit seinen Rückzahlungen in Verzug sei. Diesen Brief erhielten potentielle Neukunden.

Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärzten und gesundheitlichen Leistungserbringern nochmals verschärft – Änderungen zu § 128 SGB V heute in Kraft getreten

Wie bereits früher berichtet, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, aufgrund von Fehlentwicklungen im Gesundheitsmarkt per 01.04.2009 umfassende Regelungen in einem neuen § 128 SGB V zu treffen. Bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten zeigte sich allerdings, dass weiterer Regelungs- und Präzisierungsbedarf bestand.

OLG Hamm: Private zahnärztliche Notdienste müssen entsprechend gekennzeichnet werden

Das Oberlandesgericht hat einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben und einem privatrechtlich organisierten zahnärztlichen Notdienst untersagt, in Telefonbüchern unter den Notdienst-Rubriken als „Allgemeiner zahnärztlicher Notdienst“, „Zahnärztlicher Notdienst (alle Kassen)“ oder ähnlich zu inserieren (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. I-4 U 22/09).

„Provisionszahlungen und andere Anreize wettbewerbsrechtlich gefährlich“

Bei der Wettbewerbszentrale gehen trotz eindeutiger Rechtslage nach wie vor Beschwerden gegen Kfz-Sachverständige und Werkstätten wegen unlauterer Akquisemethoden ein.

Besonderes häufig ist dies im Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden. Hier versucht die Versicherungswirtschaft den ersten Zugriff auf den Geschädigten, um mit eigenen Sachverständigen und Partnerwerkstätten zum Zuge zu kommen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de