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Blickfangmäßiges Logo „Unser Partner für Markengläser ZEISS“ irreführend bei Sortimentsausnahmen für ZEISS-Gläser

Nicht selten muss die Wettbewerbszentrale Beschwerden nachgehen, die sich auf blickfangmäßige Angaben in der Werbung beziehen. So beanstandete sie die mit dem Logo des renommierten Brillenglasherstellers ZEISS verknüpfte Aktionswerbung eines Augenoptikers aus Halle. Von den Preisvorteilen waren aber gerade die Gläser des Herstellers ZEISS ausgenommen.

EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist. Dabei geht es um die Frage, ob ein Wein auf dem Etikett als „bekömmlich“ bezeichnet werden darf. Der Wein hat durch ein besonderes Herstellungsverfahren eine milde Säure

Greenpeace darf Müller-Milchprodukte als „Gen-Milch“ bezeichnen

Wie schon der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. März 2008,Az. VI ZR 7/07) erlaubt auch das Bundesverfassungsgericht Greenpeace Müller Milch als „Gen-Milch“ zu bezeichnen. Müller-Milch störte sich daran, dass Greenpeace in einer Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen in den Jahren 2004 und 2005 ihre Produkte als „Gen-Milch“ benannt hat.

Auch Detektive müssen die Preisangabenverordnung beachten

Zuletzt gingen bei der Wettbewerbszentrale vermehrt Beschwerden gegen Detektive ein. Gegenstand waren Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Verschiedene Detektive hatten im Internet ihre Dienstleistungen zu Nettopreisen angeboten und beispielsweise Stundensätze beworben, die die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Dies führt dazu, dass diese Detektive scheinbar günstigere Preise anbieten als ihre Konkurrenz, die Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer für ihre Dienstleistungen nennt.

„Schlüsselerlebnis“ Schlüsseldienst – Überhöhte Abrechnungen können wettbewerbswidrig sein –

Wenn die Tür ins Schloss fällt, hat so mancher Kunde anschließend ein wahres „Schlüsselerlebnis“. Der herbeigerufene Fachmann vom Schlüsseldienst präsentiert nach dem nur wenige Minuten dauernden Öffnen der versperrten Türe nicht selten eine saftige Rechnung in Höhe von 250 € bis 500 €. In jüngster Zeit mehren sich bei der Wettbewerbszentrale wieder die Beschwerden über solche zum Teil weit überhöhte Rechnungen von Schlüsseldienstunternehmen.

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Irreführung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsurteil einer Betriebskrankenkasse auch weiterhin verboten, sich als „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu bezeichnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. September 2010, Az. I-20 U 108/09) und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf

Erstes Thüringer Mittelstandsforum

Anlässlich des 1. Thüringer Mittelstandsforums am 20.09.2010 in Erfurt hat Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale, auf die rechtlichen Fallstricke im Internet hingewiesen.

Im Rahmen des Workshops III mit dem Arbeitstitel „Rechtsfalle Internet?

Ticketanbieter müssen über zusätzliche Kosten frühzeitig aufklären

Auch in diesem Jahr hat die Wettbewerbszentrale wieder an einer europaweit und von der Europäischen Kommission gesteuerten Untersuchung, einem sog. „Sweep“ teilgenommen: Geprüft wurden aktuell Online-Angebote von Anbietern von Event- und Sporttickets. Unter Federführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Wettbewerbszentrale zusammen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sowie dem BVL 29 Internetanbieter geprüft.

Scheibenwischerwerbung verboten

Seit Jahren schon nutzen zahlreiche Gebrauchtwagenaufkäufer, die ihre Fahrzeuge vornehmlich in das Ausland verkaufen eine Werbemethode, die von vielen mit kritischen Augen gesehen wird. Visitenkarten mit Slogans wie „Wir kaufen jedes Auto“, „Wir nehmen auch Ihr Auto“, „Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen“ etc. werden hinter Wischerblätter der Frontscheibe oder zwischen Gummidichtung und Seitenscheibe an parkenden Fahrzeuge gesteckt, wie nachstehende Beispiele belegen:

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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