BGH: Die Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten
Der BGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 15. April 2010 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10).
Das pharmazeutische Unternehmen hatte in Broschüren, die an Ärzte oder Heilpraktiker weitergegeben wurden, für seine registrierten homöopathischen Arzneimittel geworben.
