OLG Stuttgart sieht in „kostenloser“ Zweitbrille eine unzulässige Zuwendung
Mit Urteil vom 17.01.2013 (Az. 2 U 92/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Werbung der Binder Optik GmbH mit der Abgabe einer „kostenlosen“ Zweitbrille bei Kauf einer Brille als unzulässig bewertet. Das Gericht sah darin im konkreten, von der Wettbewerbszentrale aufgegriffenen Fall einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 S. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Diese Norm verbietet es,
