Preisangabenverordnung gilt auch bei Wettbewerb der öffentlichen Hand
Kommunen bieten Ihre Dienstleistungen nicht selten auch Verbrauchern an und stellen sich damit in den Wettbewerb zu privaten Anbietern. Bei dieser erwerbswirtlichen Tätigkeit ist die öffentliche Hand an die Regeln des Wettbewerbsrechts gebunden. Bei Rechtsverstößen kann es daher zu Abmahnungen gegen die öffentliche Hand kommen.
