OLG Koblenz: Fernsehwerbung „All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen“ ist irreführend
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 08.05.2013, Az. 9 U 1415/12, die Berufung der Beklagten gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2012, Az. 1 HK O 177/11, zurückgewiesen. Das Landgericht Koblenz hatte den beklagten Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Preiswerbung in einem Fernsehspot und im Internet zur Unterlassung verurteilt