Home News Seite 155

News

Sofort lieferbar – leider nicht

Ein Anbieter von elektronischen Produkten aus Bayern erkannte den von der Wettbewerbszentrale klageweise geltend gemachten Unterlassungsanspruch an (LG Aschaffenburg, Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14), wonach er verurteilt wurde, im Rahmen seines Internetversandhandels nicht länger unter Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit von Produkten zu werben, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird.

Verschleierung von Eigentümerverhältnissen im Rahmen eines Immobilienexposés untersagt

Ein Immobilienmakler aus Berlin hat im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Immobilie im Rahmen des Exposés folgenden Hinweis erteilt:

„Alle in diesen Unterlagen gemachten Angaben stammen direkt vom Eigentümer. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Kaufpreis addiert sich eine Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt vom vereinbarten Kaufpreis, zahlbar vom Käufer….“

Vorteilspartner ohne Vorteil

Eine gesetzliche Krankenversicherung mit annähernd 3 Mio. Versicherten wirbt aktuell mit einem sog. „Vorteilspartner“-Programm. Hiermit sollen potentielle Kunden angesprochen und aktuelle gesetzlich Versicherte im Sinne eines Kundenbindungsprogramms gehalten werden. Zu diesem Zweck bieten unterschiedlichste Kooperationspartner des Versicherers den Versicherten eine Reihe von Vorteilen, wie etwa Rabatte in Apotheken, Ersparnismöglichkeiten in Erlebnis- und Kletterparks, Rabatte in Fahrradgeschäften etc.

Bundesgerichtshof: Lieferung von Medikamenten ans Krankenbett ist zulässig, wenn dies im Rahmen des Entlassmanagements erfolgt.

Der Bundesgerichtshof hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass es mit den apothekenrechtlichen Vorschriften vereinbar ist, wenn ein Krankenhaus oder eine von einem Krankenhaus beauftragte Person im Rahmen des Entlassmanagements den Patienten die benötigten Medikamente durch eine Kooperationsapotheke ans Krankenbett liefern lässt. Voraussetzung ist,

LG Leipzig verbietet irreführende Radiospots eines Möbelhauses

Das Landgericht Leipzig hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 08.07.2014, Az. 05 O 89/14 einem Möbelhaus untersagt, in einer Radiowerbung mit dem Hinweis „Jetzt 35 % auf Möbel… auch auf Werbeware und Mitnahmemöbel kassieren“ zu werben, wenn nicht tatsächlich das gesamte Möbelsortiment preisreduziert angeboten wird und in der Radiowerbung nicht auf diesen Umstand hingewiesen wird. Auch den Radiospot mit dem Hinweis „0 % Megafinanzierung für 3 Jahre“ hielt das LG Leipzig für wettbewerbswidrig, wenn

Änderungen der Informationspflichten bei der Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel ab dem 13. Dezember 2014

Der Countdown für die Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>, abgekürzt: LMIV läuft. Diese regelt künftig allgemein für Lebensmittel die Art und Weise der zu gebenden Informationen in Bezug auf Werbung und Kennzeichnung. Mit Ausnahme der

Wettbewerbszentrale weiter erfolgreich bei der Bekämpfung von Korruptionsrisiken in der Gesundheitswirtschaft

Wiederholt hatte die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass Kooperationen in der Gesundheitswirtschaft, insbesondere solche zwischen Fachärzten und Leistungserbringern, Korruptionsrisiken bergen. Greifbar wird das insbesondere dann, wenn Fachärzte ihre Patienten zur Versorgung mit Hilfsmitteln an dritte Unternehmen verweisen, an denen sie selbst beteiligt sind.

OLG München untersagt Apotheken-Abholmodell

Das Oberlandesgericht München (OLG) hält die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert werden, für unzulässig und hat dementsprechend einen Apotheker in Bayern zur Unterlassung verurteilt (OLG München, Urteil vom 26.06.2014, Az. 29 U 800/13).

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de