Bundesgerichtshof: „sponsored by“ reicht zur Kennzeichnung eines bezahlten redaktionellen Beitrags nicht aus
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aktuell entschieden, dass der Herausgeber einer Zeitung einen bezahlten redaktionellen Beitrag deutlich mit dem Begriff „Anzeige“ kennzeichnen muss (Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11 GOOD NEWS II). Hiergegen spricht auch nicht das Recht der Europäischen Union.
