Die Wettbewerbszentrale hatte mit News vom 30.11.2012 >> berichtet, dass das OLG Karlsruhe einem Hersteller von Frischkäse untersagt hat, seine Produkte in einer Verpackung anzubieten, die eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuscht.
Das Unternehmen hatte gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Der BGH hat diese mit Beschluss vom 15.08.2013, Az. I ZR 234/12 zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe jetzt rechtskräftig.
Az. F 4 0613/11
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