Landgericht Marburg untersagt Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte
Auffälligkeit und Sichtbarkeit von Hörgeräten spielen für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen als Grundlage für Kaufentscheidungen eine ganz erhebliche Rolle. Schließlich geht es darum, einer etwaigen Stigmatisierung als Schwerhöriger zu entgehen. Gerade deswegen wird in der Hörgeräteakustik gelegentlich der Versuch unternommen, Hörgeräte mit entsprechenden Prädikaten zu bewerben, so auch ein im Nordhessischen beheimatetes Hörgeräteakustikunternehmen, welches ein von ihm angebotenes Gerät in der Werbung als „Das unsichtbare Hörsystem“ anpries. Da dieses Hörgerät mit einer sog. Rückholvorrichtung versehen war,