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„Alles radikal reduziert!“ – oder auch nicht

Eine Elektronikmarktkette bewarb die Schließung ihrer Filiale im November 2013 mit großflächigen Plakaten unter Hinweis auf einen zeitlich befristeten Räumungsverkauf. Auf den Plakaten hieß es dann „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30 %“.

Kunden, die gemäß der werblichen Ankündigung im Geschäftslokal die reduzierten Waren erwerben wollten, erhielten auf Nachfrage hin die Auskunft, dass lediglich Ausstellungsgeräte rabattiert angeboten würden.

Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln

Das Thema „Kostenvoranschläge“ beschäftigt Fahrschulen in der Praxis immer wieder. Die Rechtsprechung sieht Kostenschätzungen insbesondere in Form der Bewerbung von Pauschalbeträgen als Verstoß gegen § 19 Fahrlehrergesetz an. So hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 13 U 134/12) einer Fahrschule die Werbung für eine Führerscheinausbildung der Klasse B unter Herausstellung eines Pauschalpreises in Höhe von 1.450 Euro als Verstoß gegen § 19 FahrlG untersagt.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie betrifft auch Architekten und Ingenieure

Am 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB). Näheres siehe News vom 05.06.2014 mit den dort aufgeführten weiterführenden Hinweisen.

Hiervon betroffen sind auch alle Verträge zwischen Verbrauchern und Architekten/Ingenieure. Die Ausnahmevorschrift des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB greift nur bei Bauverträgen mit größerem Bauvolumen, nicht aber bei Architekten- oder Ingenieurverträgen.

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Wichtige Änderungen im Fernabsatz ab 13.06.2014 für den Handel – Was Händler für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wissen sollten

Ab dem 13.06.2014 gelten für den Fernabsatz EU-weit einheitliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten finden Sie in den anhängenden Informationspapieren zusammengefasst, welche zum Download bereit stehen.

Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel sowie digitalen Inhalten im Überblick:

Wichtige Änderungen im Fernabsatz und bei Geschäften außerhalb von Geschäftsbetrieben ab dem 13.06.2014 – Neue Informationspflichten für Dienstleister und Handwerksbetriebe in Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab 13.06.2014

Zum 13.06.2014 sind von den Unternehmern neue Informationspflichten zu beachten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie, die vom Gesetzgeber in das BGB sowie in das EGBGB eingearbeitet wurde.

Danach muss auch ein Anbieter von Dienstleistungen bzw. Werkleistungen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung eine Vielzahl von Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

OLG Hamm zum Gegenstandswert bei notariellen Unterlassungserklärungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass sich der Gegenstandswert für den Antrag auf die isolierte Androhung von Ordnungsmitteln bei notariellen Urkunden nach der RVG, hier § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG, richtet. Danach bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung wegen eines Unterlassungsanspruches nach dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den Gläubiger hat.

Irreführende Werbung mit mangelhafter Trinkwasserqualität

Anfang April wurde die Wettbewerbszentrale auf die Werbung eines Wasserfilterherstellers aus Oberfranken hingewiesen. Dieser hatte für seine – für Privathaushalte angebotenen – Wasserfilter unter Hinweis auf die „mangelhafte Trinkwasserqualität“ in Deutschland geworben. Dabei hatte er sich auf eine unter Federführung der UNESCO erstellte Rangliste gestützt.

Irreführende Werbung für Schmierstoff aus Erstraffinaten

Im April wurde die Wettbewerbszentrale auf die Webseite eines großen schwäbischen Unternehmens aufmerksam gemacht, das motorbetriebene Geräte für die Forst- und Bauwirtschaft sowie die Landschaftspflege entwickelt, fertigt und vertreibt. Zusätzlich zu diesem Kernsortiment bietet das Unternehmen Kraft- und Schmierstoffe an. Für einen solchen Schmierstoff – ein Sägekettenhaftöl aus Erstraffinaten – warb das Unternehmen im Internet mit einem gesundheitsbezogenen Vergleich zu aus Reraffinaten

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