Wettbewerbszentrale rät Fahrschulen zur Vorsicht bei pauschalen Werbebehauptungen
Aus aktuellem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass Fahrlehrer bei der Bewerbung einer so genannten „Intensiv-Ausbildung“ mit einem Hinweis auf „Weniger Fahrstunden“ o.ä. vorsichtig sein sollten. Denn eine Werbung mit „Weniger Fahrstunden“ oder anderen Behauptungen ohne gesicherte Erkenntnisse könnte, wie im nachfolgenden Fall, irreführend sein: