Sind auch Makler zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet? – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht
Die Frage, ob auch Immobilienmakler zur Angabe von Pflichthinweisen aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet sind, wird aus aktuellem Anlass aufgeworfen: Hintergrund ist eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig): Das Gericht wies eine Klage gegen eine Immobilienmaklerin ab, die in ihre Werbung für Immobilien die Pflichtangaben aus dem Energieausweis nicht vollständig aufgenommen hatte.