Vom 1. bis 3. Oktober 2015 fand in Berlin die 46. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und die 20. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) statt. Neben dem umfangreichen wissenschaftlichen Programm fand ein Vortragsblock „Berufspolitik – Recht“ statt.
In diesem Rahmen hielt Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Gesundheitsbereich, einen Vortrag unter dem Motto „Arztwerbung – Chancen und Risiken“. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Werbung für ärztliche Leistungen mit Preisen und Zuwendungen. Gerade im Bereich der so genannten kosmetischen Operationen, die vom Patienten selbst gezahlt werden müssen, nehmen diese Werbemittel zu. Christiane Köber zeigte die Grenzen auf, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz ergeben. Sie stellte darüber hinaus weitere Fälle aus der Praxis vor, etwa die Werbung mit „Vorher-Nachher-Bildern“.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Gesundheitsbereich >>
Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>
ck
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