SCHUFA-Belehrung trotz bestrittener Forderung – Termin zur mündlichen Verhandlung beim LG Köln
Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob nach dem Widerspruch eines Unternehmens gegen eine von einem Inkassounternehmen angemahnte Forderung eine erneute Belehrung über die Weitergabe der Daten an die Schufa zulässig ist. Das angerufene Landgericht Köln hat für den kommenden Dienstag, 16.02.2016, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 33 O 227/15).