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BGH: „Lernstark“ stellt zulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2015, Az. I ZR 222/13 entschieden, dass die Bewerbung des Mehrfruchtsaftes „Rotbäckchen“ mit den Aussagen „Lernstark“ und „Mit Eisen… zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ erlaubt ist, da es sich um zulässige gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) handelt.

Reisevermittler als Reiseveranstalter eingestuft: Vermittlertätigkeit muss deutlich dargestellt werden

Erweckt ein Anbieter von Reiseleistungen den Eindruck der Tätigkeit eines Reiseveranstalters, dann gelten für ihn die gesetzlichen Verpflichtungen für Reiseveranstalter (§ 651 a ff. BGB), insbesondere die Pflicht zur Reisepreisabsicherung (§ 651 k BGB).

Dies hatte eine Anbieterin von Reiseleistungen, die sich selbst als Reisevermittlerin verstehen wollte, nicht beachtet. Diese hatte im eigenen Namen eine Mehrheit von Reiseleistungen unter gleichzeitiger Ausweisung eines Gesamtpreises angeboten,

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

OLG Koblenz: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an Health Claims Verordnung messen lassen – Wettbewerbszentrale will Klärung für die Branche

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. 9 U 616/15) die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung genügen muss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es ist aber zu erwarten, dass das Mineralwasserunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen wird. Die Wettbewerbszentrale will mit dem Verfahren für die gesamte Mineralwasserbranche klären lassen,

Irreführende SCHUFA-Belehrung eines Inkassounternehmens – Wettbewerbszentrale klagt in Grundsatzverfahren auf Unterlassung

Sowohl unter dem Gesichtspunkt der unsachlichen Einflussnahme als auch wegen Irreführung hat die Wettbewerbszentrale eine Praxis zur Verwendung einer SCHUFA-Belehrung durch ein Inkassounternehmen beanstandet und jüngst Klage zum Landgericht Köln erhoben (LG Köln, Az. 33 O 227/15): Das beklagte Inkassounternehmen hatte – trotz erfolgten Widerspruchs des Schuldners gegen eine Forderung – in weiteren Mahnschreiben über eine mögliche Weitergabe seiner Daten an die SCHUFA belehrt.

BGH untersagt irreführende Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ – Gesamteindruck der Etikettierung entscheidend

Mit Urteil vom gestrigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ als irreführend untersagt (BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13 – Himbeer-Vanille-Abenteuer II):

Auf der Produktverpackung des betreffenden Früchtetees waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN“, obwohl

Deutsches Preisrecht für niederländische Apotheke? – Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer niederländischen Apotheke nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin und Antragstellerin in diesem Verfahren ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts und betreibt eine Vollsortiment-Apotheke, die Arzneimittel hauptsächlich auf Bestellung über Fernkommunikationsmittel (Post, Telefon, Internet) per Kurierdienst an Kunden liefert.

Landesbank verpflichtet sich zur Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Preisverzeichnisses – Wettbewerbszentrale erreicht Einigung

Im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale geführten Prozessverfahrens vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin, Az. 52 O 176/15) hat sich die Landesbank Berlin in einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet, sowohl ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch ihr Preisverzeichnis für die Nutzung einer von ihr herausgegebenen Kreditkarte zu ändern.

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