LG München I zu Health Claims: „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ für ein Getränk ist nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das LG München I einem Getränkehersteller untersagt, für ein Getränk in seiner konkreten Aufmachung mit der Aussage „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!“ zu werben (LG München I, Urteil vom 21.09.2016, Az. 37 O 3339/16, nicht rechtskräftig).
