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LG München I zu Health Claims: „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ für ein Getränk ist nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das LG München I einem Getränkehersteller untersagt, für ein Getränk in seiner konkreten Aufmachung mit der Aussage „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!“ zu werben (LG München I, Urteil vom 21.09.2016, Az. 37 O 3339/16, nicht rechtskräftig).

BGH zu Beauty Claims: Aussage „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ stellt unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Revision eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln zurückgewiesen, der sich gegen die Verurteilung zur Unterlassung von Aussagen wie „Die Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ für ein Nahrungsergänzungsmittel gewendet hatte (BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15 – Repair Kapseln).

Werbung für Kosmetikprodukte mit „parabenfrei“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Unternehmens für Kosmetikprodukte mit dem pauschalen Hinweis „parabenfrei“ als irreführend beanstandet:

Das Unternehmen – eine nach eigenen Angaben eine der erfolgreichsten Kosmetikgruppen in Europa – hatte auf seiner Homepage Kosmetikprodukte als „parabenfrei“ beworben. Klickte man auf einen Button „Dermatologisch bestätigt“, so gelangte man auf eine Seite, auf der es hieß, dass man mit parabenfreien Produkten die Wünsche von Frauen mit anspruchsvoller und sensibler Haut erfülle.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für 9. GWB-Novelle vor

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 den Regierungsentwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Drei Blöcke bilden das Gerüst der Gesetzesinitiative.

Werbung eines Kabelnetzbetreibers mit unzutreffendem Hinweis auf „eingeschränkten TV-Empfang“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbemaßnahme eines Kabelnetzbetreibers als irreführend beanstandet, nachdem sie aus Wirtschafts- und Verbraucherkreisen Beschwerden erhalten hatte: Der betreffende Anbieter hatte Postwurf-Sendungen verteilen lassen, auf deren Umschlag jeweils ein Stempelabdruck mit der Aufschrift „Wichtige Information“ abgebildet war. Darunter fand sich – tabellarisch angeordnet – eine Auswahl verschiedener „wichtiger Informationen“, wobei jeweils die Angabe „Eingeschränkter TV-Empfang“ angekreuzt war.

EuGH: Honigportionspackungen stellen vorverpacktes Lebensmittel dar – Ursprungsland muss auf Verpackung angegeben werden, es sei denn die größte Oberfläche der Verpackung ist kleiner als 10 cm²

Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Honig-Portionspackungen, die an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, ein vorverpacktes Lebensmittel darstellen, wenn die Gemeinschaftseinrichtungen diese Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben (EuGH, Urteil vom 22.09.2016, Rs. C- 113/15).

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag

Am 14. und 15. September 2016 fand der 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag in Berlin statt, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag für das Fachpublikum präsent war. Die von der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. organisierte Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern beinhaltete insgesamt 18 Fachvorträge.

Firmenname und Firmenadresse der Bank bei der Werbung für eine Kapitalanlage in einem Zeitungsinserat erforderlich

Schon im letzten Jahr hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass bei der Finanzierungswerbung eine Möbelhauses mit dem Angebot den Kaufpreis zu finanzieren, das Möbelhaus verpflichtet ist, Angaben zur Identität der anbietenden Bank in der Werbung zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – I 15 U 100/14). Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus im Rahmen dieser Werbung die genaue Bezeichnung der Bank mit Firmierung und deren Anschrift zu nennen.

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