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Werbung für Kosmetikprodukte mit „parabenfrei“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Unternehmens für Kosmetikprodukte mit dem pauschalen Hinweis „parabenfrei“ als irreführend beanstandet:

Das Unternehmen – eine nach eigenen Angaben eine der erfolgreichsten Kosmetikgruppen in Europa – hatte auf seiner Homepage Kosmetikprodukte als „parabenfrei“ beworben. Klickte man auf einen Button „Dermatologisch bestätigt“, so gelangte man auf eine Seite, auf der es hieß, dass man mit parabenfreien Produkten die Wünsche von Frauen mit anspruchsvoller und sensibler Haut erfülle.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für 9. GWB-Novelle vor

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2016 den Regierungsentwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die geplanten Gesetzesänderungen betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Drei Blöcke bilden das Gerüst der Gesetzesinitiative.

Werbung eines Kabelnetzbetreibers mit unzutreffendem Hinweis auf „eingeschränkten TV-Empfang“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbemaßnahme eines Kabelnetzbetreibers als irreführend beanstandet, nachdem sie aus Wirtschafts- und Verbraucherkreisen Beschwerden erhalten hatte: Der betreffende Anbieter hatte Postwurf-Sendungen verteilen lassen, auf deren Umschlag jeweils ein Stempelabdruck mit der Aufschrift „Wichtige Information“ abgebildet war. Darunter fand sich – tabellarisch angeordnet – eine Auswahl verschiedener „wichtiger Informationen“, wobei jeweils die Angabe „Eingeschränkter TV-Empfang“ angekreuzt war.

EuGH: Honigportionspackungen stellen vorverpacktes Lebensmittel dar – Ursprungsland muss auf Verpackung angegeben werden, es sei denn die größte Oberfläche der Verpackung ist kleiner als 10 cm²

Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Honig-Portionspackungen, die an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, ein vorverpacktes Lebensmittel darstellen, wenn die Gemeinschaftseinrichtungen diese Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben (EuGH, Urteil vom 22.09.2016, Rs. C- 113/15).

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag

Am 14. und 15. September 2016 fand der 15. Berlin-Brandenburger Immobilientag in Berlin statt, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag für das Fachpublikum präsent war. Die von der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. organisierte Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern beinhaltete insgesamt 18 Fachvorträge.

Firmenname und Firmenadresse der Bank bei der Werbung für eine Kapitalanlage in einem Zeitungsinserat erforderlich

Schon im letzten Jahr hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass bei der Finanzierungswerbung eine Möbelhauses mit dem Angebot den Kaufpreis zu finanzieren, das Möbelhaus verpflichtet ist, Angaben zur Identität der anbietenden Bank in der Werbung zu machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 – I 15 U 100/14). Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus im Rahmen dieser Werbung die genaue Bezeichnung der Bank mit Firmierung und deren Anschrift zu nennen.

Update zum Verfahren um Angabe des Ursprungslands bei Kultur-Champignons: Wettbewerbszentrale legt Revision beim Bundesgerichtshof ein

Die Wettbewerbszentrale hat in dem Verfahren um die Angabe des Ursprungslands „Deutschland“ bei in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons (siehe die News vom 18.03.2016 >>) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.03.2016, Az. 2 U 63/15, Revision eingelegt und diese auch begründet. Die Revision wird beim BGH unter dem Az. I ZR 74/16 geführt.

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel ist ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend

In drei Monaten wird die Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>), abgekürzt: LMIV zur Pflicht. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind.

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