Werbung für Kosmetikprodukte mit „parabenfrei“ als irreführend beanstandet
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Unternehmens für Kosmetikprodukte mit dem pauschalen Hinweis „parabenfrei“ als irreführend beanstandet:
Das Unternehmen – eine nach eigenen Angaben eine der erfolgreichsten Kosmetikgruppen in Europa – hatte auf seiner Homepage Kosmetikprodukte als „parabenfrei“ beworben. Klickte man auf einen Button „Dermatologisch bestätigt“, so gelangte man auf eine Seite, auf der es hieß, dass man mit parabenfreien Produkten die Wünsche von Frauen mit anspruchsvoller und sensibler Haut erfülle.