LG Stuttgart untersagt Mietwagenunternehmer Werbung unter Domain, die die Bezeichnung „Taxi“ im Namen enthält
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart einem Unternehmer, der eine Konzession zur Personenbeförderung mit Mietwagen besitzt, untersagt, über eine Domain www.taxi-n… .de zu werben bzw. unter der Bezeichnung „Taxi N. …“ im geschäftlichen Verkehr aufzutreten (Urteil vom 20.07.2016, Az. 11 O 91/16). Diese Entscheidung des LG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.03.2017 vor dem OLG Stuttgart seine Berufung zurückgenommen hat
