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Vertrieb von Bestecksets mit falscher Herkunftsangabe gestoppt –Herkunftsbezeichnung „Solingen“ besonders geschützt

Eine rasche außergerichtliche Einigung hat die Wettbewerbszentrale in einem Wettbewerbsstreit im Hinblick auf die Angabe einer falschen Herkunftsbezeichnung erreicht: Ein Lieferant von Bestecksets und eine bundesweit tätige Einzelhandelskette haben sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, Bestecksets nicht mehr mit der Angabe „Solingen“ zu bewerben oder zu vertreiben, sofern diese gar nicht in Solingen gefertigt sind. Die betreffende Ware wurde bereits aus dem Einzelhandel entfernt.

IBAN-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung durch eine private Krankenversicherung vor

Allen Unternehmen, die Zahlungen im Wege der Lastschrift einziehen, ist anzuraten sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit von Girokonten im gesamten SEPA-Bereich gewährleitet ist. Dies zeigt ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale.

Sie erhielt Beschwerden darüber, dass eine private Krankenversicherung es gegenüber Kunden ablehnte, die fälligen Versicherungsbeiträge von einem Konto im europäischen Ausland einzuziehen.

OLG Frankfurt zur Krankenkassenwerbung: Zusatzbeitrag ist kein „Variobeitrag“

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Berufung einer Krankenkasse gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Dieses hatte der Krankenkasse untersagt, den Zusatzbeitrag im Sinne des § 242 SGB V als „Variobeitrag“ zu bewerben.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Erwerbstätigen tragen die Versicherten und die Arbeitgeber die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt jeweils zur Hälfte.

BGH zur Tätigkeit von Hilfsmittelerbringern in den Räumlichkeiten einer Facharztpraxis – Handwerksrecht und ärztliches Berufsrecht zu beachten

In den Leitsätzen seines Urteil vom 16.06.2016 (Az. I ZR 46/15 – Sporthopaedicum) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Hinblick auf ein Unternehmen, das Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer orthopädischen Praxis erbringt, festgestellt, dass die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 Handwerksordnung (HWO) darstellt, der bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerklichen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre.

Rückblick: Vorstellung der Wettbewerbszentrale im Rahmen eines Vortrags an der Universität St. Gallen (Schweiz)

Auch in diesem Jahr stellte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, im Rahmen des an der Universität in St. Gallen (Schweiz) angebotenen Kurses „Marketing- und Wettbewerbsrecht“ am 14.12.2016 die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale vor. Der Kurs setzte sich sowohl aus Studierenden der Rechtswissenschaften als auch der ökonomischen Masterprogramme der Universität St. Gallen zusammen. Anhand von aktuellen Fällen der Wettbewerbszentrale zeigte Rechtsanwalt Breun-Goerke in dem rechtsvergleichenden Vortrag Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtslage und Rechtsdurchsetzung in Deutschland und der Schweiz auf.

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel gilt ab morgen verpflichtend

Bereits vor drei Monaten hat die Wettbewerbszentrale darauf hingewiesen, dass die Nährwertdeklaration ab dem 13.12.2016 verpflichtend ist (vgl. News vom 13.09.2016 >>). Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Verpackungen als auch für das Angebot im Internet. Die Pflicht zur Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>, abgekürzt: LMIV. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind. So muss beispielsweise auch im Online-Shop vor Abgabe der Vertragserklärung ab dem 13.12.2016 die Nährwertdeklaration zur Verfügung gestellt werden.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Wettbewerbszentrale erhebt Klage wegen irreführendem Qualitätssiegel für Energieberater und Auditoren

Neue gesetzliche Regelungen generieren nicht selten den Bedarf nach ebenso neuen Dienst-leistungen. So bestimmt § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) mit dem allgemeinen Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bei Endnutzern u. a., dass in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern alle vier Jahre ein sog. Energieaudit durchzuführen ist (§ 8 EDL-G). In der Folge werden auch allgemeine Anforderungen an die Qualifikation der Energieberater und Auditoren geregelt (§ 8 a EDL-G).

Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag beim 2. Fachgespräch der Akademie- und Institutsleiterinnen/-leiter zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten vertreten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Fachbereich Feuerwehr und Hilfeleistungen Brandschutz, veranstaltete am 06.12.2016 in Reinhardsbrunn das „2. Fachgespräch der Akademie- und Institutsleiterinnen/-leiter zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“, bei dem auch die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag vertreten war. Hintergrund ist die Verabschiedung der vfdb-Richtlinie

Kein kostenloser Eignungscheck in der Augenklinik

Das Landgericht München hat eine Augenklinik verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem kostenfreien „Eignungscheck“ für eine operative Korrektur der Fehlsichtigkeit zu werben oder einen solchen kostenlos durchzuführen (LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16, nicht rechtskräftig). Die Augenklinik hatte im Internet damit geworben, dass sich viele ihre Patienten vor der Erstuntersuchung zu einem kostenlosen Eignungscheck, durchgeführt von speziell geschulten Patientenberatern, angemeldet hätten.

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T: +49 6172 12150
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