Vertrieb von Bestecksets mit falscher Herkunftsangabe gestoppt –Herkunftsbezeichnung „Solingen“ besonders geschützt
Eine rasche außergerichtliche Einigung hat die Wettbewerbszentrale in einem Wettbewerbsstreit im Hinblick auf die Angabe einer falschen Herkunftsbezeichnung erreicht: Ein Lieferant von Bestecksets und eine bundesweit tätige Einzelhandelskette haben sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, Bestecksets nicht mehr mit der Angabe „Solingen“ zu bewerben oder zu vertreiben, sofern diese gar nicht in Solingen gefertigt sind. Die betreffende Ware wurde bereits aus dem Einzelhandel entfernt.