LG Berlin: Vermittlungsportal für Fahrschuldienstleistungen darf nicht mit „Online Fahrschule“ werben – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung weiterer wichtiger Rechtsfragen
Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren einem Vermittlungsportal für Fahrschuldienstleistungen, dass keine Fahrschulerlaubnis besitzt u. a. untersagt, mit dem Begriff „Online Fahrschule“ zu werben