Bundesgerichtshof: Gewerbliche Nachfragewerbung per Fax und E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass auch die Nachfrage von Unternehmen nach Waren oder Dienstleistungen mittels Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig ist. Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen „Werbung“ im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG sind.