Oberlandesgericht Hamm – Zimtpräparat ist Medizin
In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 7.8.2007, Az.: 4 U 194/06) einem Anbieter aus Ostwestfalen untersagt, von ihm hergestellte Zimtkapseln als sogenannte diätetische Lebensmittel zu bewerben bzw. zu vertreiben. Das Gericht hat damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.