Lebensmittel

Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden sieht sich die Wettbewerbszentrale nach ihrer News vom 27.04.2011 erneut veranlasst, darauf hinzuweisen, dass der Versandhandel bzw. Onlinehandel insbesondere mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind, eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle voraussetzt.

OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem „türkischen“ Käse

Das OLG Karlsruhe hat einem Lebensmittelunternehmen verboten, einem in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kaşari“ zu bezeichnen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, 6 U 38/12). Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“ bekannt. Dieser Käse wird aus Schafsmilch und Schafslake hergestellt. „Peyniri“ heißt Käse, Kaşari heißt Gelbkäse. Auf den Produktpackungen ist deutlich sichtbar eine grasende Kuh abgebildet. Bei dem Produkt „Erzincan Kaşari“ befindet sich zudem noch der Zusatz „nach türkischer Art“. Die Produkte werden in Lebensmittelgeschäften verkauft, die sich mit ihren Produkten vorwiegend an türkisch-stämmige Kundschaft wenden.

Health Claims Verordnung: Ab heute gilt die Verordnung über die Festlegung einer Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen

Mit Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 hat die Europäische Kommission eine erste Liste mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlassen

Danach ist z. B. der Hinweis „Biotin trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei“ zulässig, wenn bestimmte, in der Verordnung festgelegte Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Lebensmittels eingehalten werden. Auch die Angabe „Calzium

Mehr Schein als Sein? OLG Karlsruhe verbietet „Mogelpackung“ bei Frischkäse

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Hersteller von Frischkäse untersagt, seine Produkte in einer Verpackung anzubieten, die eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuscht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. November 2012, Az. 4 U 156/12). Der Frischkäse wird in einer Plastikverpackung vertrieben, die nach unten abgerundet ist und an einer der Seite eine Einbuchtung aufweist. Die Plastikverpackung ist umgeben mit einer Ummantelung aus Pappe.

LG Amberg verurteilt Lebensmitteldiscounter wegen irreführender Werbung – 350 g sind weniger als 400 g

Mit Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12 (nicht rechtskräftig) hat das LG Amberg einen Lebensmitteldiscounter zur Unterlassung verurteilt, der in seinen Werbeprospekten für eine Sonderaktion Hähnchen-Innenfilets geworben hatte mit dem Hinweis auf eine 400 g Packung sowie dem günstigen Endpreis von 2,69 € statt 2,89 €. Zugleich war kleingedruckt in der Anzeige in Klammern angegeben, dass sich der Grundpreis auf 7,69 €/kg belaufe.

Irreführende Preiswerbung von Lebensmittelmärkten

Zwischenzeitlich ist es üblich, dass Lebensmitteldiscounter Teile ihrer Ladenfläche an selbstständige Metzgereien oder Bäckereien untervermieten.

Für Produkte dieser selbstständigen Untermieter wird von den Lebensmitteldiscountern in den Werbeprospekten regelmäßig mitgeworben. Kunden können vielfach aus der Gestaltung der Prospekte nicht erkennen, ob die angebotenen Produkte dem Discounter oder aber dem Untermieter zuzuordnen sind. Auch im Ladenlokal selbst ist es oft nicht möglich zu erkennen, ob es sich um einen selbstständigen Untermieter handelt, da vielfach auch die Abrechnung des Untermieters an der allgemeinen Discounterkasse durchgeführt wird.

Bundesgerichtshof erklärt die Bezeichnung „Biomineralwasser“ für zulässig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.09.2012 (I ZR 230/11) entschieden, dass die Bezeichnung „Biomineralwasser“ für ein natürliches Mineralwasser nicht irreführend ist. Damit folgte er einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, gegen das die Wettbewerbszentrale Revision eingelegt hatte. Das auf den Flaschen angebrachte, selbst geschaffene Bio-Siegel beurteilte der Bundesgerichtshof allerdings als unzulässige Nachahmung des amtlichen Bio-Siegels.

EuGH: Werbung für „bekömmlichen“ Wein ist unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bezeichnung „bekömmlich“ für einen Wein gegen die Verordnung (EG) 1924/2006, die so genannte Health Claims Verordnung, verstößt (Urteil vom 6. September 2012, Az. C 544/10). Kläger in dem Verfahren ist eine Winzergenossenschaft in Rheinland-Pfalz. Sie vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter Bezeichnung „Edition mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“. Im Hinblick auf die Säurereduzierung trugen die Weinflaschen den Aufdruck „Edition mild bekömmlich“. Auch im Preisverzeichnis wurde der Wein als „bekömmlich“ bezeichnet.

Oberlandesgericht Hamm: „Vodka & Energy“ ist unzulässig

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hält die Bezeichnung „Vodka & Energy“ für ein Mischgetränk, das aus Wodka und einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk besteht, für wettbewerbswidrig (Urteil vom 10.07.2012, Az. I-4 U 38/12). Die Richter sehen in der Bezeichnung „Energy“ eine nährwertbezogene Angabe, weil die Bezeichnung auf eine anregende, stimulierende Wirkung auf den Organismus hinweise. Derartige Angaben unterliegen aber den gesetzlichen Vorgaben

Herkunftstäuschung durch aus Kuhmilch hergestellte Käsesorten mit den Bezeichnungen „Erzincan Peyniri“ und „Erzincan Kasari“

Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 einer Lebensmittelvertriebsgesellschaft verboten, einen in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Weichkäse unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ und einen in Deutschland aus Kuhmilch hergestellten Käse unter der Bezeichnung „Erzincan Kasari“ in den Verkehr zu bringen.

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