Lebensmittel

Glücks-Wochen-Gewinnspiel für Weingummi ist trotz Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Hersteller von Weingummi und Lakritz ein Gewinnspiel im Fernsehen ankündigen darf, bei dem die Teilnahme nur möglich ist, wenn die Kunden fünf Produkt-Packungen des Herstellers gekauft haben (Urteil vom 12.12.2013 – I ZR 192/12).

Ein Mitbewerber hielt die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze.

Generalanwalt beim EuGH: Werbeaussage für Früchtequark ist gesundheitsbezogene Angabe; Hinweispflichten gelten ab dem 1. Juli 2007

Die Wettbewerbszentrale hatte den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als irreführend beanstandet, da das Produkt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale deutlich mehr Zucker enthält als Milch. Der Slogan stelle überdies eine nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe über Lebensmittel dar und sei daher als Verstoß gegen Art. 9 und 10 Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zu werten.

Lebensmittelkennzeichnung: Wichtige Informationen auf ausländischen Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache erfolgen

Ausländische Lebensmittel erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Aber auch bei diesen Lebensmitteln sind die deutschen Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Monaten Abmahnungen insbesondere gegen Verkäufer von englischen Lebensmitteln ausgesprochen; deren Produkte nur in englischer Sprache beschriftet waren.

Neue Regelungen für Speziallebensmittel

Am 29. Juni 2013 ist die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie tritt am 19. Juli 2013 in Kraft und gilt ab dem 20. Juli 2016 unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden sieht sich die Wettbewerbszentrale nach ihrer News vom 27.04.2011 erneut veranlasst, darauf hinzuweisen, dass der Versandhandel bzw. Onlinehandel insbesondere mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind, eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle voraussetzt.

OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem „türkischen“ Käse

Das OLG Karlsruhe hat einem Lebensmittelunternehmen verboten, einem in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kaşari“ zu bezeichnen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, 6 U 38/12). Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“ bekannt. Dieser Käse wird aus Schafsmilch und Schafslake hergestellt. „Peyniri“ heißt Käse, Kaşari heißt Gelbkäse. Auf den Produktpackungen ist deutlich sichtbar eine grasende Kuh abgebildet. Bei dem Produkt „Erzincan Kaşari“ befindet sich zudem noch der Zusatz „nach türkischer Art“. Die Produkte werden in Lebensmittelgeschäften verkauft, die sich mit ihren Produkten vorwiegend an türkisch-stämmige Kundschaft wenden.

Health Claims Verordnung: Ab heute gilt die Verordnung über die Festlegung einer Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen

Mit Verordnung (EU) Nr. 432/2012 vom 16. Mai 2012 hat die Europäische Kommission eine erste Liste mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlassen

Danach ist z. B. der Hinweis „Biotin trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei“ zulässig, wenn bestimmte, in der Verordnung festgelegte Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Lebensmittels eingehalten werden. Auch die Angabe „Calzium

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