Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Hofladens mit „30 frische Eier unsortiert direkt aus dem Stall“ auf einem Werbeschild und auf dessen Internetseite als irreführend beanstandet. Denn die so beworbenen Eier stammten tatsächlich nicht aus dem eigenen Stall, sondern von verschiedenen Geflügelhöfen.
Die Werbeaufmachung hatte sich im Einzelnen so dargestellt, dass der betreffende Hofladen Eier unter einem Werbeschild mit der Aufschrift „30 frische Eier unsortiert direkt aus dem Stall“ zum Verkauf angeboten hatte. Neben dem Hofladen befindet sich ein eigener kleiner Legehennenbestand mit ca. 40 Hühnern, der vom Hofladen aus einsehbar ist. Sechser und Zehnerpackungen Eier waren mit dem Logo der Dachmarke „Spreewald“ gekennzeichnet.
Bei den angesprochenen Verkehrskreisen wurde daher nach Auffassung der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt, dass die Eier tatsächlich aus dem eigenen Bestand kommen bzw. die mit dem Logo „Spreewald“ gekennzeichneten Eier aus der Region. Dies war aber nicht der Fall. Die angebotenen Eier stammten ausweislich des Erzeugercodes auf den Eiern von mehreren Geflügelhöfen aus dem Land Brandenburg, jedoch weder aus dem eigenen Stall noch aus dem Spreewald. Dieses Verhalten stellt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale eine Irreführung der Verbraucher sowie eine Täuschung über die geographische Herkunft der Eier dar.
Der Inhaber des Hofladens hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtet hat, Eier nicht mehr mit der Aussage „frische Eier unsortiert direkt aus dem Stall“ zu bewerben, wenn diese nicht tatsächlich von dort stammen. Des Weiteren hat er sich verpflichtet, es zu unterlassen, Eier mit dem Logo der Dachmarke „Spreewald“ anzubieten, wenn diese nicht tatsächlich aus der Region kommen.
Geographische Herkunftstäuschungen bei Lebensmitteln beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder, siehe hierzu auch die News vom 06.02.2013 >> und die News vom 27.01.2012 >>.
Az. F 4 0385/13
ad
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