Wettbewerbszentrale beobachtet weitgehende Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen im Bereich Kochboxen
Nachdem auch der jüngste Beschwerdefall zu Werbemaßnahmen von Kochboxanbietern außergerichtlich abgeschlossen wurde, zieht die Wettbewerbszentrale Zwischenbilanz: In den ihr seit 2016 im Bereich Kochboxen vorliegenden Fällen wurden wettbewerbsrechtliche Vorgaben wie etwa lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften und Fernabsatzregelungen – bis auf kleinere Verstöße – weitestgehend eingehalten. Letztere wurden ausgeräumt, nachdem die Wettbewerbszentrale an die betreffenden Unternehmen Hinweisschreiben versandt hatte.