1 Jahr „Bestellerprinzip“: Wettbewerbszentrale verzeichnet Rückgang von Beschwerden und Anfragen zu Provisionswerbung von Immobilienmaklern – Fragen zur Umgehung des Bestellerprinzips nach wie vor offen
Die Wettbewerbszentrale zieht nach einem Jahr „Bestellerprinzip“ Bilanz zu Anfragen und Beschwerden über Provisionswerbung in der Immobilienwirtschaft: Knapp 15 % aller von der Wettbewerbszentrale im Immobilienbereich bearbeiteten Fälle betreffen das sog. Bestellerprinzip, Tendenz sinkend. Im Dezember 2015, also sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung, machten Fälle zum Bestellerprinzip noch rund 20% der bei der Wettbewerbszentrale bearbeiteten Fälle mit Immobilienbezug aus