Handel & Konsumgüter

Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin

Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Werbung für Kosmetikprodukte mit „parabenfrei“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Unternehmens für Kosmetikprodukte mit dem pauschalen Hinweis „parabenfrei“ als irreführend beanstandet:

Das Unternehmen – eine nach eigenen Angaben eine der erfolgreichsten Kosmetikgruppen in Europa – hatte auf seiner Homepage Kosmetikprodukte als „parabenfrei“ beworben. Klickte man auf einen Button „Dermatologisch bestätigt“, so gelangte man auf eine Seite, auf der es hieß, dass man mit parabenfreien Produkten die Wünsche von Frauen mit anspruchsvoller und sensibler Haut erfülle.

BGH nennt Kriterien für eine zulässige Werbung mit Prüfzeichen

Der BGH hat entschieden, dass Waren nicht mit einem Prüfzeichen beworben werden dürfen, wenn die Werbung keinen Hinweis enthält, wo der Verbraucher Informationen zu dem der Vergabe des Zeichens zugrundeliegenden Prüfverfahren finden kann (BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15 – LGA tested >>).
Der Kläger hatte die Werbung eines Einzelhändlers für ein Haarentfernungsgerät mit den Zeichen „LGA tested quality“ und „LGA tested safty“ wegen des Fehlens wesentlicher Informationen beanstandet.

Beiersdorf darf Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten – Wettbewerbszentrale sieht in Urteil Signalwirkung für Kosmetikindustrie

Die Wettbewerbszentrale hat der Firma Beiersdorf gerichtlich untersagen lassen, die Gesichtscremes „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Tagespflege Soja“ und „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Nachtpflege Soja“ in irreführender Packungsgröße in den Verkehr zu bringen (OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2016, Az. 3 U 20/15). Auch wenn der Senat von einer Einzelfallentscheidung ausgeht und die Revision nicht zugelassen hat, dürfte aus Sicht der Wettbewerbszentrale von dieser Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung für die Kosmetikindustrie ausgehen.

Kosmetikwerbung – BGH zu den Anforderungen an die Belegbarkeit von Werbeaussagen

Werbeaussagen in Bezug auf Kosmetikprodukte müssen zwar durch hinreichende und überprüfbare Nachweise belegt werden können, aber nicht zwingend als wissenschaftlich gesichert anzusehen sein. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (Urteil vom 28.01.2016, Az. I ZR 36/14 – Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir). Der Senat hat sich darin eingehend zu den Anforderungen geäußert, die an die Belegbarkeit von Wirkaussagen für kosmetische Mittel zu stellen sind.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

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