BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung
In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 137/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch eine indirekte Werbung für Zigaretten gegen das Tabakwerbeverbot verstößt. Der Tabakkonzern BAT hatte im Rahmen einer Imagekampagne seines Unternehmens unter einem allgemeinen Werbetext eine Aufzählung seiner Zigarettenmarken abgedruckt. In dem Werbetext stellte BAT sein besonderes soziales Engagement im Zusammenhang mit Zigaretten heraus.