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Gesundheit

Werbung mit Testergebnissen: Auch für Krankenkassen gilt das Wahrheitsgebot

Mit Einführung der einheitlichen Beitragssätze haben diese ihre Funktion als zentrales Differenzierungsmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend verloren. Umso bedeutsamer wird die Werbung mit Testergebnissen. Wie in anderen Branchen auch orientieren sich Kunden im Rahmen ihrer Kaufentscheidungen – insbesondere bei komplexen Dienstleistungen – an Vergleichsuntersuchungen und ihren Ergebnissen.

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 137/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch eine indirekte Werbung für Zigaretten gegen das Tabakwerbeverbot verstößt. Der Tabakkonzern BAT hatte im Rahmen einer Imagekampagne seines Unternehmens unter einem allgemeinen Werbetext eine Aufzählung seiner Zigarettenmarken abgedruckt. In dem Werbetext stellte BAT sein besonderes soziales Engagement im Zusammenhang mit Zigaretten heraus.

OLG Frankfurt setzt Arzthelferin Grenzen: Ausübung der „Atlasprofilaxe“ erfordert Heilpraktikererlaubnis

Die Beklagte ist Arzthelferin und medizinisch-kaufmännische Assistentin. Sie wies in ihrem ursprünglichen Internetauftritt auf ein „Diplom“ der Atlas Akademie Switzerland hin, das sie berechtige, die Atlasprofilaxe-Methode zu praktizieren. Der Atlas ist der erste Halswirbel, der nach Aussagen der Beklagten bei den meisten Menschen komplett ausgerenkt sei und so zu Durchblutungsstörungen, krassen Fehlstellungen der Wirbelsäule etc. führen könne. Mit Hilfe ihrer Methode – einer gezielten Massage der kurzen Nackenmuskulatur mit einem Massagestab – beabsichtigte die Beklagte, die bestehenden Verspannungen zu lösen

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Irreführung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsurteil einer Betriebskrankenkasse auch weiterhin verboten, sich als „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu bezeichnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 108/09) und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (siehe News vom 26.06.2009 >>).

Blickfangmäßiges Logo „Unser Partner für Markengläser ZEISS“ irreführend bei Sortimentsausnahmen für ZEISS-Gläser

Nicht selten muss die Wettbewerbszentrale Beschwerden nachgehen, die sich auf blickfangmäßige Angaben in der Werbung beziehen. So beanstandete sie die mit dem Logo des renommierten Brillenglasherstellers ZEISS verknüpfte Aktionswerbung eines Augenoptikers aus Halle. Von den Preisvorteilen waren aber gerade die Gläser des Herstellers ZEISS ausgenommen.

EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist. Dabei geht es um die Frage, ob ein Wein auf dem Etikett als „bekömmlich“ bezeichnet werden darf. Der Wein hat durch ein besonderes Herstellungsverfahren eine milde Säure

Wettbewerbszentrale sieht nach heutiger BGH-Entscheidung keinen echten Spielraum für Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Bundesgerichtshof: Apotheker dürfen Kunden beim Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln Bonustaler oder Gutscheine nur mit geringem Wert gewähren

-5-Euro-Gutschein unzulässig-

Im Einzelhandel ist es üblich, Kunden beim Kauf bestimmter Produkte Prämientaler oder Gutscheine zu schenken. Apotheker stoßen mit diesem Vorhaben auf rechtliche Probleme. Dies liegt an

Bundesgerichtshof zu Bonus-Systemen bei Apothekern: Verkündungstermin verschoben

Bisher ist die Einführung von Bonus- und Gutschein-Systemen für Apotheker mit einem Risiko verbunden. Dies liegt an den speziellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke in Deutschland zu einem einheitlichen Preis an den Verbraucher abgegeben werden müssen. Die Rechtsprechung zu der Frage, ob Bonustaler oder Gutscheine die gesetzlich vorgesehene Preisbindung unterlaufen, war bisher vollkommen uneinheitlich. Der BGH hat sechs Verfahren zur Entscheidung zusammengefasst, drei davon sind von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren (Aktenzeichen I ZR 193/07, I ZR 26/09 und I ZR 125/08).

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