„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Irreführung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsurteil einer Betriebskrankenkasse auch weiterhin verboten, sich als „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu bezeichnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 108/09) und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (siehe News vom 26.06.2009 >>).