Möglichkeit der Senkung der Lohnnebenkosten rechtfertigt keinen Werbeanruf
Mit News vom 20.01.2011 >> hatte die Wettbewerbszentrale über einen Fall berichtet, bei dem die Tochtergesellschaft einer bedeutenden privaten Krankenversicherungsgesellschaft sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch gegenüber Unternehmern Beratungsleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen per Telefon angeboten hatte. In den Telefonanrufen wurde ein kostenloser Versicherungsvergleich angeboten mit dem Ziel, Kosteneinsparungen herbeizuführen.
