BGH: Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend
Der BGH hat die Revision einer Apothekerin gegen ein Urteil des OLG Braunschweig vom 22.01.2015 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15). In dem Verfahren ging es um die Werbung einer Apotheke, in der ein aktueller Preis und eine prozentuale Preisersparnis herausgestellt wurden. Dem aktuellen Preis wurde ein durchgestrichener Preis mit der Angabe „statt“ gegenübergestellt.
