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Gesundheit

OLG Köln: Kostenloser Lasik Quick-Check ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerberechts

Das Oberlandesgericht Köln hat einem Augenarzt untersagt, mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check für eine Augenlaserbehandlung zu werben (Urteil vom 20.05.2016, Az. 6 U 155/15). Damit hat es die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt und die Berufung des Augenarztes zurückgewiesen (LG Köln, Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 129/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Generalanwalt beim EuGH: Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

In dem Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zur Frage der Geltung der Arzneimittelpreisbindung für von einer niederländischen Versandapotheke an deutsche Kunden ausgelieferte Arzneimittel hat der Generalanwalt beim EuGH diesem vorgeschlagen, die Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:

Die Art. 34 und 36 AEUV stehen einer durch nationale Rechtsvorschriften angeordneten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie der nach § 78 des deutschen Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit der deutschen Arzneimittelpreisverordnung entgegen.

Verfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln –Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2016

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

Werbung für homöopathische Arzneimittel darf nicht über zugelassene Anwendungsgebiete hinausgehen

Laut Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz von 20.04.2016 wurde einem Hersteller homöopathischer Arzneimittel untersagt, mit Angaben zur therapeutischen Wirksamkeit von zwei Präparaten zu werben, die über das zugelassene Anwendungsgebiet hinausgehen und nicht wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (Urteil vom 27.01.2016, Az. 9 U 895/15).

Das Arzneimittel war vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Präparat gegen „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen worden. Die Werbeaussagen, das Präparat helfe „schnell und effektiv“ bei akutem Schnupfen sowie chronischer Sinusitis und wirke „regenerierend auf die Nasenschleimhaut“, hielt der Senat beim OLG für irreführend,

Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Krankenkassenwerbung – Fälle irreführender und aggressiver Werbung waren im 1. Quartal 2016 zu beanstanden

Die Wettbewerbszentrale hat im ersten Quartal dieses Jahres 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung oder einer sog. aggressiven geschäftlichen Handlung. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils Unterlassungsklage erhoben und in einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragt. In vier Fällen wurden Hinweise erteilt.

Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale

Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.

Preisbindung für Arzneimittel vor dem EuGH: Prozessparteien, EU-Kommission und Bundesregierung stellen ihre Positionen dar

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 17.03.2016 die Frage verhandelt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für niederländische Apotheken gilt, die Kunden in Deutschland beliefern. Dem Verfahren liegt ein so genanntes Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zugrunde.

Der Ursprung des Verfahrens liegt bereits einige Jahre zurück:
Die Wettbewerbszentrale hatte bereits im Jahre 2009 das Schreiben einer Patientenselbsthilfeorganisation beanstandet, in dem diese ihren Mitgliedern eine Kooperation mit der Versandapotheke DocMorris vorstellte.

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