Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits angekündigt laden wir Sie zum Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 30. Juni 2016 um 10.30 Uhr, nach Frankfurt am Main ein.
Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und spezialisiert auf den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern, wie sich der Wettbewerb im Gesundheitswesen in jüngster Zeit entwickelt und welche Trends die Wettbewerbszentrale bei Werbung und Vertrieb im Gesundheitsmarkt derzeit beobachtet.
Dabei wird es insbesondere um Werbung von Krankenkassen um Mitglieder, wie z.B. Fälle unzulässiger Rückhalteversuche, gehen sowie die zu erwartende EuGH-Entscheidung zur Geltung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken. Außerdem werden Fälle irreführender Wirkaussagen für Arzneimittel durch einzelne Pharmaunternehmen sowie unzulässiger Preiswerbung im Bereich der Arzt- und Zahnarztwerbung vorgestellt werden.
Wir würden uns freuen, Sie
am Donnerstag, den 30.06.2016 um 10.30 Uhr,
im Hotel InterContinental Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Straße 43, 60329 Frankfurt
begrüßen zu dürfen.
Um unsere Planungen zu erleichtern, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an presse@wettbewerbszentrale.de zu schreiben oder das Antwortfax >> bis zum 28.06.2016 ausgefüllt zurück zu senden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 06172 – 121540 zur Verfügung.
Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Landgrafenstr. 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121540
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheitswesen >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Händedesinfektionsmittel darf nicht mit „hautfreundlich“ beworben werden
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden
-
Pauschale Bezeichnung von Fertiggerichten als „gesunde Ernährung“ ist rechtswidrig
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrfach Werbung für „Abnehmen im Liegen“